Was ist eine sexuelle Gewalttat?

Jede Art unerwünschter sexueller Kontakt wird als sexuelle Gewalttat betrachtet.  Die Bandbreite spannt sich dabei von der ungewollten Berührung oder vom Kuss bis hin zur Vergewaltigung. Das Gesetz unterschiedet zwei Arten sexueller Gewalt: Vergewaltigung und sexueller Übergriff.

 Es handelt sich um Vergewaltigung, wenn es zu einer vom Opfer nicht gewollten sexuellen Penetration, sei es mit dem Penis, der Zunge, den Fingern oder einem Gegenstand gekommen ist. Auch innerhalb einer Beziehung oder der Ehe kann es zu einer Vergewaltigung kommen.

Wenn eine Person zu sexuellen Handlungen gezwungen wird, die nicht den Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllen, handelt es sich um einen sexuellen Übergriff. Kommentare sexueller Natur hingegen fallen nicht in diese Kategorie.

Alle Arten sexueller Gewalt sind schwerwiegend und strafbar. Obschon die Opfer oft Schuldgefühle verspüren, ist es wichtig zu wissen, dass der einzige Verantwortliche immer der Täter ist.  Die angebliche "Provokation" seitens des Opfers ist ein Mythos. Auch wenn Sie unter dem Einfluss von Substanzen standen, selbst wenn Sie sich nicht gewehrt oder nichts gesagt haben, selbst wenn Sie geflirtet haben, und egal welche Kleidung Sie trugen: Solange Sie nicht ausdrücklich Ihre Einwilligung erteilt haben, handelt es sich um eine Vergewaltigung. Niemand hat es "verdient", sexuell genötigt zu werden. Und übrigens wünscht sich dies auch niemand.

 

WAS HEISST EINWILLIGUNG?


Wenn Sie einem sexuellen Missbrauch zum Opfer gefallen sind, heißt das konkret, dass das Fehlen Ihrer Einwilligung missachtet wurde. Der Unterschied zwischen einer gewollten und einer ungewollten sexuellen Handlung ist eben genau diese Einwilligung.  Oft schaffen es die Opfer nicht, mit lauter Stimme "Nein" zu sagen, aus Angst, verletzt zu werden oder moralisch unter Druck gesetzt zu werden. Manchmal sagt auch der Körper Nein, indem er verstummt oder erstarrt. Die Webseite http://www.loveattitude.be klärt auf über das Thema Sex und seine Grenzen.  Solange Sie keine 16 Jahre alt sind, dürfen Sie nicht in sexuelle Kontakte einwilligen. Diese sind strafbar, ob Sie dies wollen oder nicht.

Wenn Sie noch Zweifel haben, was Einwilligung ist und was nicht, sollten Sie sich dieses Video mit präzisen Informationen darüber anschauen.

Was können Sie tun?

1. Bringen Sie sich in sicherheit

Wenn Sie Opfer einer sexuellen Gewalttat geworden sind, sollten Sie sich zunächst an einen sicheren Ort begeben: zu einem Freund/einer Freundin, einem Familienmitglied, nach Hause, zur Polizei, einer Sozialhelferin, in ein Krankenhaus...

2. Reden Sie darüber

Es ist nicht einfach, über erlittene Gewalttaten zu reden. Manche Opfer sind dazu nicht in der Lage oder trauen sich nicht. Sie haben Angst vor dem Täter, denken, dass man ihnen nicht glauben wird oder verspüren Schuld oder Scham. Es kann manchmal Jahre dauern, bis ein Opfer über die Tat spricht. Dabei ist es wichtig, sich sofort jemanden anzuvertrauen und darüber zu reden. Wenn Sie mit Ihrer besten Freundin/bestem Freund oder einem Familienmitglied reden, machen Sie schon einen wichtigen Schritt nach vorne. Sie können aber auch eine anonyme Hotline anrufen.


Das Erste, was man sich in diesem Fall sagt, ist: "Niemand darf jemals davon erfahren". Als Opfer verspüren Sie unmittelbar nach der Vergewaltigung oder einer Gewalttat äußerst starke, emotionale und körperliche Reaktionen. In den meisten Fällen versucht das Opfer alles, um sich "normal" zu verhalten und alles zu vergessen.  Es ist demnach völlig verständlich, dass Sie als Opfer Angst davor haben, den Vorfall noch einmal zu durchleben.  Sie ziehen es vor, alle Erinnerungen an diesen Moment aus Ihren Gedanken zu verbannen. Sie sollten jedoch wissen, dass Schweigen Ihnen nicht helfen wird, sondern die Situation vielleicht sogar verschlimmern kann. Diese Gefühle zu unterdrücken ist kontraproduktiv und führt dazu, dass Sie das Erlebte immer und immer wieder durchmachen.

Opfer sexueller Gewalt verlieren oft die Kontrolle über ihren Alltag und fühlen sich machtlos. Sie verlieren zudem ihr Selbstvertrauen sowie das Vertrauen in andere Menschen. Das Trauma kann nach mehreren Jahren wieder hochkommen, auch wenn es nicht immer einen erkennbaren Bezug zur Vergewaltigungstat gibt. Die Folgen sexualisierter Gewalt können so dramatisch sein, dass es umso wichtiger ist, darüber zu reden und/oder eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Aufdeckung des Verbrechens ist notwendig, damit das Opfer im Leben weiter vorankommen kann.  Es hilft dem Opfer dabei, die eigene Reaktion auf das Verbrechen und die Konsequenzen des Traumas besser zu verstehen.

3. Anzeige erstatten

Wenn Sie Anzeige erstatten gehen wollen, ist es wichtig, so schnell wie möglich nach der Tat mit der Polizei Kontakt aufzunehmen.  Sie können sich auch in die Notaufnahme eines Krankenhauses oder zu Ihrem Hausarzt begeben. Dort kann man ebenfalls, wenn Sie dies wünschen, die Polizei einschalten. Auch noch Jahre nach der Tat kann es für Sie oder für eventuelle weitere Opfer ratsam sein, den Fall zu melden.

Die Polizeidienste beschäftigen spezifisch für solche Fälle geschultes Personal, das Sie angemessen empfangen wird. Wenn Sie es vorziehen, von einem Polizeibeamten Ihres Geschlechts verhört zu werden, dürfen Sie dies beantragen; Ihrem Gesuch wird nach Möglichkeit statt gegeben. Ferner kann die Anwesenheit einer Ihnen vertrauten Person beruhigend auf Sie wirken. Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie ebenfalls jemanden aus einer Hilfsorganisation auffordern, Sie zu begleiten.


An wen kann ich mich wenden?
Sie können zur nächstgelegenen Polizeistation gehen, wo man Sie unter den bestmöglichen Bedingungen empfangen wird. Die meisten Polizeidienststellen verfügen über spezifisch geschultes Personal und Räumlichkeiten, die speziell auf die Aufnahme von Opfern ausgerichtet sind. Dort können Sie den Vorfall in Ruhe und ohne unnötige Zeugen schildern. Hier unten finden Sie die Anschrift Ihrer lokalen Polizeidienststelle.

Anzeige erstatten

Es ist logisch, dass Sie als Opfer die Tat so schnell wie möglich vergessen wollen. Doch die administrative Bearbeitung der Tat beginnt oft erst zu dem Zeitpunkt, wo Sie den Vorfall zur Aussage bringen. Jede Form von sexuellem Angriff ist schwerwiegend und strafbar.

Nachstehend finden Sie eine Beschreibung des Ablaufs einer Aussage. 

1. DIE AUSSAGE

Wenn Sie sich zur Polizei begeben, teilen Sie dem Beamten mit, dass Sie Anzeige erstatten wollen. Die Polizeistellen verfügen über besondere Räume und spezifisch geschulte Mitarbeiter, denen Sie in Ruhe alles berichten können.

Es kann sein, dass der/die Beamte(in) Ihnen Fragen stellt, die Ihnen ein wenig unangenehm sind, die aber für die Beweisaufnahme unabdingbar sind. Er wird Ihnen auch jedes Mal erklären, warum die Frage notwendig ist. Der Polizeibeamte informiert Sie auch über den weiteren Verlauf und verweist Sie gegebenenfalls an eine spezialisierte Hilfsorganisation.

Da es nicht einfach ist, sich alleine zur Polizei zu begeben, dürfen Sie sich von einer Vertrauensperson Ihrer Wahl begleiten lassen. Sie können sich dabei auch an die eine oder andere spezialisierte Hilfsorganisation wenden. Diese Ihnen zur Seite gestellte Person kann Ihnen auch bei weiteren Gesprächen Unterstützung bieten, wenn Sie dies wünschen.

2. BEWEISSAMMLUNG UND ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

Auch wenn Sie sich so schnell wie möglich waschen und Ihre Kleidung säubern wollen, ist es besser, damit zu warten. Jedes Staubkorn, jedes Haar und jede andere Spur des Täters kann als Beweismittel verwendet werden.  Vermeiden Sie es, sich die Zähne zu putzen und zu essen oder zu trinken. Vermeiden Sie es ebenfalls, auf die Toilette zu gehen oder fangen Sie Ihren Urin in einem Behälter auf.

Alles was Sie zum Zeitpunkt des Angriffs trugen (Kleidung und Schmuck) kann wichtige Spuren aufweisen. Bewahren Sie sie möglichst ungewaschen und individuell in Papiertüten verpackt auf und bringen Sie sie mit zur Polizei.

Wenn es für die Beweisaufnahme wichtig ist, wird der Polizeibeamte Sie auffordern, sich einer medizinischen Untersuchung zu unterwerfen, die von einem zu diesem Zweck bestimmten Arzt vorgenommen wird. Der Polizeibeamte wird sie, nach Möglichkeit in Zivilkleidung und in einem Zivilfahrzeug zum Arzt fahren. Die Untersuchung kann bei diesem Arzt oder in einem nahegelegenen Krankenhaus durchgeführt werden. Wenn Sie es wünschen, kann Ihr Hausarzt der Untersuchung beiwohnen.

In den meisten Fällen wird diese Untersuchung mithilfe eines Untersuchungskits für sexuelle Angriffe vorgenommen. Dieses Kit beinhaltet Material, das eine sehr gründliche Spurensicherung bei Sexualstraftaten ermöglicht, so dass eine größtmögliche Anzahl von Spuren gesichert werden kann.

Die ärztliche Untersuchung ist für die Feststellung und Behandlung der körperlichen Folgen der Sexualstraftat von vorrangiger Bedeutung und sollte idealerweise binnen 72 Stunden stattfinden. Nach 72 Stunden sind die DNA-Spuren des Täters nicht mehr so gut verwendbar, aber auch dann ist es noch ratsam, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen.

Selbst wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht, lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Arzt oder in einem Krankenhaus untersuchen. Die Ärzte sind dem Berufsgeheimnis verpflichtet und dürfen weder dem Angreifer noch anderen Personen aus Ihrem Umfeld Informationen erteilen. 

3. DAS ANZEIGEPROTOKOLL

Im Anschluss an Ihr Gespräch zwecks Anzeige und an die ärztliche Untersuchung wird der/die zuständige Polizeibeamte/in Sie in den meisten Fällen aufmerksam verhören und sich alle Fakten notieren.  Dieses Verhörprotokoll ist die Folge des ersten Gesprächs und Sie dürfen davon eine Kopie anfragen.

4. NACH DER ANZEIGE

Auf der Grundlage der Anzeige wird ein Protokoll erstellt und dem Prokurator des Königs (der Staatsanwaltschaft) zugestellt. Der Prokurator des Königs oder der Untersuchungsrichter leiten die Ermittlung ein. Sie entscheiden, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind. In der Folge kann die Staatsanwaltschaft den Täter vor Gericht zitieren.

Und was ist, wenn Sie es vorziehen, den Vorfall nicht zur Anzeige zu bringen?

90% der Opfer von sexuellen Gewalttaten erstatten keine Anzeige. Dies ist gut nachzuvollziehen, da es schon nicht einfach ist, über eine sexuelle Gewalttat zu reden, geschweige denn Anzeige zu erstatten. Als Opfer haben Sie Angst, Sie fühlen sich schuldig, Sie schämen sich und hoffen, dass der Vorfall von alleine wieder verschwindet.  Solche Schuld- und Schamgefühle sind ungerechtfertigt, da Sie das Opfer sind und nichts Schlimmes getan haben.

Eine Anzeige erlaubt nicht nur, den Tathergang zu rekonstruieren, sondern kann auch verhindern, dass der Angreifer sich weitere Opfer sucht.
Auch wenn Sie nicht sofort Anzeige erstatten wollen, raten wir Ihnen dringend, sich zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus zu begeben, um dort eine ärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen. Die Ärzte halten sich an das Berufsgeheimnis, auch gegenüber der Familie und sogar der Polizei. Der Arzt untersucht Sie und stellt ein ärztliches Attest aus. Manche Krankenhäuser verfügen über spezifische Tools, die eine komplette körperliche Untersuchung und eine offizielle Dokumentation dieser erlauben. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt dennoch beschließen, Anzeige zu erstatten, werden dieses ärztliche Attest oder die vom Krankenhaus ausgefüllten Formulare sehr wichtig sein. Auch wenn Sie nicht Anzeige erstatten, können diese Bescheinigungen von Nutzen sein, zum Beispiel im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, bei Schadensersatzforderungen oder für die DNA-Datenbank...

Auch in diesem Fall ist es wichtig, sich binnen 72 Stunden zu einem Arzt zu begeben oder ins Krankenhaus zu gehen.

Es ist nicht Ihre Schuld

Wenn Sie einer sexuellen Gewalttat zum Opfer gefallen sind, ist in Ihrem Leben nichts mehr wie vorher. Sie wurden in Ihrem intimsten, tiefsten Inneren verletzt. Die Gefühle, die ein solcher sexueller Angriff auslösen kann, sind von Opfer zu Opfer verschieden: Angst, Verwirrung, Depression, Scham, Wut, Erniedrigung, Schockstarre und Schuld.

Am meisten verunsichernd ist das Schuldgefühl. Schuldgefühle für das was geschehen ist und nicht hätte geschehen sollen, Schuldgefühle, weil es Ihnen passiert ist, Schuldgefühle, weil Sie sich angeblich nicht genug gewehrt haben, Schuldgefühle, weil Sie nicht damit gerechnet haben, Schuldgefühle, weil Sie sich nicht trauen, darüber zu reden... Manchmal glaubt das Opfer, es habe die Tat selbst provoziert. Das ist nicht wahr! Eine sexuelle Gewalttat provozieren? Das ist Nonsens. Weder Ihr Outfit, noch Ihr Verhalten oder Ihre Worte rechtfertigen, dass man Ihnen Gewalt angetan hat. Sie sind das Opfer und nicht der/die Schuldige.

In 50% der Vergewaltigungsfälle kommt es zu einer so genannten tonic immobility oder Schockstarre. Es handelt sich hierbei um eine natürliche und unfreiwillige Körperreaktion, hervorgerufen durch extremen Stress. Es ist normal, dass Sie weder sich bewegen noch sprechen konnten und dass Sie vor Angst gelähmt waren. Dies waren normale Reaktionen auf eine völlig anormale Situation.

Es kann dabei beim Opfer sogar zu einer Erektion, Ejakulation, zum Orgasmus kommen oder dass die Scheide feucht wird.  Dies passiert etwa jedem fünften Vergewaltigungsopfer. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine rein körperliche Reaktion, die verwirrend sein kann, die aber keinesfalls bedeutet, dass Sie Ihre Einwilligung gegeben haben, dass es Ihre Schuld war oder es für Sie "angenehm" gewesen sein soll.

Egal was passiert ist: Es war nicht Ihre Schuld. Die Schuld liegt vielmehr beim Täter: Er ist derjenige, der ein Verbrechen verübt hat, nicht Sie. Weder Ihre Handlungen noch Ihre Entscheidungen haben zu dieser Tat geführt, auf gar keinen Fall!

 

Sie stehen sind nicht alleine da

13% aller belgischen Frauen fallen nach ihrem 15. Lebensjahr einer sexuellen Gewalttat zum Opfer. Täglich werden in Belgien etwa 10 Vergewaltigungen gemeldet, doch dies ist nur ein Bruchteil aller tatsächlichen Fälle. Mehr als 90% aller Opfer bringen den Fall nicht zur Anzeige. Im Laufe der Jahre kommen somit Tausende Sexualstraftäter ungestraft davon, und die Opfer stehen alleine da mit ihren Problemen.

Oft wird das Verbrechen nicht gemeldet, weil das Opfer den Täter kennt. Dies trifft auf drei von vier Fällen sexuellen Missbrauchs bei Erwachsenen zu. Gleiches gilt für 62% der männlichen Opfer. Bei den weiblichen Opfern ist in 48% der Fälle der eigene Partner der Täter, in 10% der Fälle handelt es sich um ein Familienmitglied, in 13% um eine(n) Bekannte(n) und in 7% der Fälle ist es eine Person aus dem beruflichen Umfeld des Opfers.

Sie stehen als Opfer also nicht alleine da.  Suchen Sie sich Hilfe bei jemandem, in den Sie Vertrauen haben und/oder bringen Sie den Vorfall zur Anzeige.

Suchen Sie sich Hilfe

Es ist verständlich, dass Sie dieses Erlebnis so schnell wie möglich vergessen wollen. Dennoch ist es besser, darüber zu reden. Erzählen Sie einer Person Ihres Vertrauens, was Ihnen passiert ist: Freund/Freundin, den Eltern, Kollegen/in, Arzt/Ärztin, LehrerIn,  SozialassistentIn, Psychologe/in. Reden Sie darüber!

Abgesehen von der Familie, den Freunden sowie den Vertrauenspersonen können Ihnen auch spezifische Einrichtungen, anonym oder auch nicht, Unterstützung bieten. Spezifisch geschultes Personal kann Ihnen hier zu Hilfe eilen und Sie begleiten, so dass Sie Ihr Leben wieder auf die Reihe bekommen.

Oft denken die Opfer "das darf niemals jemand erfahren". Aber um Hilfe bitten ist ein wichtiger Schritt, und je früher dieser unternommen wird, umso besser. Dieser Schritt ist ein Teil des Heilungsprozesses. 95% der Opfer zeigen stressbedingte Reaktionen: Sie sind reizbar, erleben das Trauma immer wieder, schlafen schlecht, trauen sich nicht vor die Türe, ... Solche stark ausgeprägten, emotionalen und körperlichen Reaktionen sind nach einer Sexualstraftat "normal".

Überdies sollte man die Folgen eines posttraumatischen Stresssyndroms keineswegs unterschätzen. Die Opfer können Flashbacks erleben und Albträume haben, auch noch Jahre nach dem Vorfall, sie durchleben die Erfahrung immer wieder aufs Neue und/oder gehen bestimmten Dingen/Situationen aus dem Weg. Solche Reaktionen können lange andauern und zu gleich welcher Zeit ausbrechen. Da sie Monate und/oder Jahre später hochkommen können, werden diese Reaktionen nicht zwangsläufig mit der Vergewaltigung in Verbindung gebracht.

 Sich Hilfe suchen stellt demnach eine wichtige Etappe dar. Schweigt das Opfer, verschlimmert es seine Isolation und die Folgen des Traumas.
 

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Brauchen Sie Unterstützung? Möchten Sie mit jemandem reden? Wählen Sie die 107.

Diese Hotline-Nummer ist Tag und Nacht kostenlos erreichbar. Die Anrufe sind anonym und werden auch nicht auf der Telefonrechnung aufgelistet. Die Hotline bietet auch Hilfe über eine Chatfunktion auf www.tele-accueil.be Auch die Chats über die Webseite sind völlig anonym.
 

SOS VIOL BIETET IHNEN

  1. Anonyme, kostenlose Hotline: 0800 98.100
  2. Psychologische Unterstützung
  3. Soziale Betreuung bei Amtsgängen
  4. Juristische Informationen

info@sosviol.be
www.sosviol.be

ICH MÖCHTE EINEN TERMIN IM BETREUUNGSZENTRUM FÜR OPFER VON SEXUELLEM MISSBRAUCH VEREINBAREN.

Das Betreuungszentrum für Opfer von sexuellem Missbrauch ist ein Dienst des Krankenhauses, den Opfer von sexueller Gewalt jederzeit, jeden Tag und zu jeder Uhrzeit konsultieren können.

Als Opfer oder Begleitperson kannst du anonym mit einem Experten aus dem Zentrum chatten, telefonieren, per E-Mail kontaktieren oder persönlich (mit dem Opfer) in das jeweilige Zentrum gehen:

  • PSG Antwerpen : 03/436 80 50, zsg@uza, zorghotel Drie Eiken, UZA-campus, Drie Eikenstraat 655, 2650 Edegem

  • PSG Brüssel : 02/535.45.42, CPVS@stpierre-bru.be, bereikbaar via Rue Haute 320, 1000 Brussel, Métro 2 et 6: station Porte de Hal, Pré- métro: 3 - 4 - 51 arrêt Porte de Hal, Bus: 27,48 arrêt Saint-Pierre/Porte de Hal, Bus De Lijn et TEC: Saint-Gilles (Porte de Hal/Blaes)

  • PSG Charleroi : 071/92.41.00, cpvs@chu-charleroi.be, 100 Chaussée de Bruxelles, 6042 Lodelinsart ; Metro : Marie Curie, Bus : 50 und 172

  • PSG Leuven : 016 34 11 11, zsg@uzleuven.be, Herestraat 49, 3000 Leuven. www.uzleuven.be/zsg

  • PSG Limburg: 089/80.81.00, zsglimburg@zol.be, Synaps Park 2050 - bus C, 3600 GENK

  • PSG Lüttich : 04/367.93.11, cpvs@chuliege.be; Eingang über die Notaufnahme des CHU Lüttich : Urgences des Bruyères, Rue de Gaillarmont 600 in 4032 Chênée

  • CPVS Namur : 081 72 62 62, cpvs@chrsm.be, Avenue Albert 1er 143, 5000 Namur. www.chrsm.be 

  • PSG Oost-Vlaanderen (Gent) : 09/332.80.80, zsg@uzgent.be; Eingang 26 C des CHU Gent (UZ Gent, Corneel Heymanslaan 10, 9000 Gent); Tram 4 (letzte Haltestelle: UZ); Bus 5 (Haltestelle UZ))

  • PSG West-Vlaanderen (Roeselare): 051/23 80 80, zsg@azdelta.be, AZ Delta, campus Rumbeke, Eingang Ost, Deltalaan 1, 8800 Roeselare

 

BROSCHÜRE:  VIOLENCE SEXUELLE. COMMENT S'EN SORTIR?


Diese Broschüre richtet sich an die Opfer sexueller Gewalt sowie an alle anderen, davon betroffenen Personen.

Sie ist ein Leitfaden für alle mit sexueller Gewalt konfrontierten Menschen und möchte diese in allen Etappen ermutigen und begleiten.

Sexualisierte gewalt. Informationen und ratschläge für opfer.