Sexuelle Gewalt: Wir können Ihnen helfen

Über die Einvernehmlichkeit

Hier finden Sie den Text zum Video

Wenn Sie immer noch nicht richtig verstehen, was „Einwilligung“ heißt, stellen Sie sich vor, sie gehen nicht eine intime Beziehung mit einer Person ein, sondern Sie bereiten ihr eine Tasse Tee. Sie fragen: „Möchtest du eine Tasse Tee?“. Und die Person antwortet „Oh ja, ich würde liebend gerne eine Tasse Tee trinken, danke schön!“ Jetzt wissen Sie, dass sie Tee möchte.

Wenn Sie fragen „Möchtest du eine Tasse Tee?“ und der/die Gefragte erwidert „Ach weißt du, ich bin mir nicht ganz sicher...“, können Sie ihm/ihr eine Tasse Tee kochen oder auch nicht, Sie sollten aber wissen, dass es möglich ist, dass er/sie diese Tasse Tee eventuell nicht trinken wird. Und falls er/sie sie nicht trinkt – und das ist der springende Punkt – dann sollen Sie ihn/sie auch nicht dazu zwingen! Die Tatsache, dass Sie diesen Tee zubereitet haben, bedeutet nicht, dass Sie das Recht haben, jemanden zum Trinken zu zwingen.

Wenn die Person „ Nein, danke“ geantwortet hat, bereiten Sie ihr gar keinen Tee. Machen Sie dann einfach keinen Tee. Zwingen Sie die Person nicht zum Tee. Und ärgern Sie sich nicht, weil die Person keinen Tee trinken möchte. Sie will keinen Tee, Punkt, Ende der Diskussion. Ok?

 

Es ist auch möglich, dass sie antwortet „ Ja, bitte, das ist sehr nett!“, aber wenn der Tee dann fertig vor ihr steht, auf einmal keine Lust mehr darauf hat. Das ist sicherlich ärgerlich, weil Sie sich die Mühe gemacht haben. Aber Sie können die Person nicht zwingen, davon zu trinken. Zunächst wollte sie Tee, jetzt aber nicht mehr. Manche Menschen ändern halt ihre Meinung, während das Wasser kocht, während der Tee zieht oder Sie Milch hinein schütten. Und die Menschen haben das Recht, ihre Meinung zu ändern. Aber Sie haben nicht das Recht, sie zum Tee trinken zu zwingen.

Ist die Person bewusstlos, machen Sie ihr keinen Tee. Bewusstlose Menschen wollen keinen Tee. Sie können auch nicht auf die Frage „Möchtest du einen Tee?“ antworten, da sie ja bewusstlos sind...

Vielleicht war die betroffene Person bei Bewusstsein, als Sie sie fragten, ob sie Tee möchte. Und sie hat mit „Ja“ geantwortet. Aber während Sie das Wasser kochten, während der Tee zog und Sie Milch hinein schütteten, hat sie das Bewusstsein verloren. Stellen Sie den Tee einfach beiseite und vergewissern Sie sich, dass es der nun bewusstlosen Person gut geht. Und – und das ist der Knackpunkt – zwingen Sie sie nicht, den Tee zu trinken. Sie hatte zwar Ja gesagt, das ist schon klar, aber bewusstlose Menschen wollen einfach keinen Tee. Wenn jemand einen Tee bestellt, anfängt, davon zu trinken, dann aber bewusstlos wird, dann flößen Sie ihm nicht weiter den Tee ein. Stellen Sie den Tee bei Seite und vergewissern Sie sich, dass es der Person gut geht. Glauben sie mir: Bewusstlose Menschen wollen keinen Tee.

Wenn eine Person vergangenen Samstag bei Ihnen einen Tee getrunken hat, heißt das nicht, dass sie nun ständig Tee von Ihnen will. Sie will auch nicht, dass Sie unangemeldet bei ihr aufkreuzen, um ihr Tee zu machen und Sie zum Trinken zu zwingen unter dem Vorwand „Vergangene Woche wolltest du aber Tee!“. Sie will auch nicht wach werden und Sie dabei erwischen, wie Sie ihr Tee einflößen unter dem Vorwand „Gestern wolltest du doch auch Tee“!

Wenn Sie in der Lage sind zu verstehen, dass es völlig lächerlich ist, jemanden zum Tee trinken zu zwingen, obwohl diese Person das nicht will, und wenn Sie in der Lage sind zu erkennen, wann eine Person keinen Tee möchte, dann ist es auch nicht so schwierig, dieses Argumentationsweise auf das Thema Sex zu übertragen, oder? Egal, ob es um Tee oder um Sex geht, die Einwilligung ist der springende Punkt. Und darauf trinke ich jetzt eine Tasse Tee!

Copyright 2015 Emmeline May, rockstardinosaurpirateprincess.com and Rachel Brian blueseatstudios.com